Dr. jur. Thomas W. Stumpf
Leitender Regierungsdirektor a.D. - Zertifizierter Mediator
Dr. jur. Thomas W. Stumpf
Leitender Regierungsdirektor a.D. - Zertifizierter Mediator
Charta der Rechte des Mandanten.
Der Mandant hat
I. das Recht auf anwaltlichen Beistand eines von ihm frei gewählten Anwalts seines Vertrauens zu jeder Zeit, auch wenn er
nicht über ausreichende Mittel verfügt,
II. das Recht auf einen persönlich und wirtschaftlich, auch von staatlicher Gewalt unabhängigen Anwalt,
III. das Recht auf einen Anwalt, der von Weisungen und Einflüssen Dritter frei ist,
IV. das Recht auf einen der absoluten Verschwiegenheit- auch gegenüber Gerichten und Behörden- verpflichteten Anwalt,
dessen Vertraulichkeit im persönlichen, telefonischen und schriftlichen Verkehr gewährleistet ist,
V. das Recht auf einen Anwalt, der sorgfältig und ausschließlich die Interessen des Mandanten und keine widerstreitenden
Interessen vertritt,
VI. das Recht auf vollständige Berücksichtigung des Vorbringens seines Anwalts,
VII. das Recht auf einen qualifizierten und fachlich geprüften Anwalt, der für fehlerhafte Dienstleistungen haftet,
VIII. das Recht auf eine prüfbare Abrechnung der anwaltlichen Dienstleistung.
Regeln der Zusammenarbeit
Die nachfolgenden Regelungen gelten für alle unsere Verträge über Beratung, Auskunft, Prozessvertretung oder sonstige Aufträge, soweit im Einzellfall nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Inhalt des jeweiligen Mandats ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Das Mandat umfasst grundsätzlich die Berechtigung, zur Bearbeitung fachkundige Dritte heranzuziehen. Hierdurch entstehende Zusatzkosten sind mit dem Mandanten abzustimmen. Von den Beschränkungen nach § 181 BGB gilt die Befreiung als erteilt.
Die Beratung und Rechtvertretung bezieht sich ausschließlich auf das deutsche Recht. Eine steuerliche Beratung und/oder Vertretung ist nicht geschuldet.
Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden Äußerung, besteht keine Verpflichtung, auf diese nachträglichen Änderungen oder sich daraus ergebenden Konsequenzen hinzuweisen.
Umfasst ein Mandat gleichzeitig mehrere Mandanten kann bei widersprechenden Weisungen das Mandat niedergelegt werden.
Vergütung
Für die Bearbeitung des Mandats erhalten Rechtsanwälte die vereinbarte Vergütung. Bei der im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ausgewiesenen Gebühren, die sich nach dem Gegenstandswert berechnen, handelt es sich um die sogenannte „übliche Vergütung. Insbesondere bei außergerichtlicher Tätigkeit und der Erstberatung können gesonderte (angemessene) Honorarvereinbarungen, z.B. als Pauschal- oder Stundenhonorare, getroffen werden.
Die Kontaktaufnahme und das Erstgespräch ist in der Regel für Sie kostenfrei.
Die Vergütung und sonstige Kostenansprüche sind mit ihrer Entstehung fällig und mit der Rechnungsstellung zu bezahlen. Auf Anforderung sind ggf. auch angemessene Vorschüsse zu zahlen. Dies gilt auch, wenn Kostenerstattungsansprüche gegenüber einer Rechtsschutzversicherung, der Gegenseite oder gegen Dritte bestehen. Gesetzliche Verzugszinsen können nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungsstellung berechnet werden.
Grundsätzlich tritt der Mandant sämtliche Ansprüche auf Kostenerstattung durch die Gegenseite, die Justizkasse oder Dritte sicherungshalber an die Kanzlei ab. Die Freigabe erfolgt auf Verlangen des Mandanten, soweit die Summe die Honorarforderung um 20% übersteigt. Die Abtretung kann dem Zahlungspflichtigen mitgeteilt werden.
Eingehende Zahlungen können auf offene Vergütungsforderungen verrechnet werden, sofern diese fällig und die Verrechnung gesetzlich zulässig ist.
Für die rechtsanwaltliche Tätigkeit wurde eine Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte (gemäß § 51 BRAO) bei der mailo Versicherung AG in Köln, abgeschlossen, diese kann im Wege einer Zusatzversicherung im Einzelfall der Höhe nach angepasst werden. Die Kosten einer solchen eventuell höhere Risiken abdeckende Zusatzversicherung kann der Mandantschaft in Rechnung gestellt werden.
Eingehende Mandantengelder werden treuhänderisch verwaltet und (vorbehaltlich von zulässigen Verrechnungen) unverzüglich auf schriftliche Anforderung hin ausbezahlt.
Im Rahmen der Mandatierung werden die vollständigen Personalien, die Kommunikationsdaten wie die E-Mail-Adresse, Faxnummer, Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk) erhoben sowie sämtliche Informationen, die für die Geltendmachung und Verteidigung der Rechte des Mandanten im Rahmen des Mandats notwendig sind erhoben. Die Speicherung und Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der anwaltlichen Tätigkeit. Die Weitergabe der Daten für Werbezwecke ist ausgeschlossen. Auf die Datenschutzerklärung wird hingewiesen.
Hinweis zu den Unterlagen und Akten: es werden grundsätzlich keine Originale in den Kanzleiakten aufbewahrt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Jahre danach werden sie zeitnah datenschutzgerecht vernichtet.
Die Aktenführung und -aufbewahrung in elektronischer Form oder in einer anderen Form der Speicherung ist zulässig.
Rechtsanwälte sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, bestimmte Überprüfungen vorzunehmen und bei Verdacht auf Verstößen gegen das Geldwäschegesetz die zuständigen Behörden zu informieren. Hiervon erhält der Mandant keine Nachricht.
Im Rahmen des Mandats besteht eine wahrheitsgemäße Informations- und Vorlagepflicht über alle mit dem Mandat zusammenhängenden Fragen, Unterlagen und Daten. Dies betrifft auch Vorgänge, Umstände und Unterlagen, die erst während des Mandats bekannt werden.
Während des Mandats nimmt der Mandant nur in Abstimmung eigenen Kontakt mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten auf.
Änderungen der Anschrift, der Telefon- und Faxnummer, der E-Mail-Adresse usw. sind ebenso wie längerfristige Ortsabwesenheit (Unerreichbarkeit) mitzuteilen.
Der Mandant überprüft die übermittelten Schriftstücke und Angaben in den als Entwurf zugesandten Schriftsätze umgehend sorgfältig daraufhin, ob die darin enthaltenen Angaben zum Sachverhalt wahrheitsgemäß und vollständig sind.
Hinweis bei bestehenden Rechtsschutzversicherungen: Soweit der Schriftwechsel mit einer Rechtsschutzversicherung von der Kanzlei geführt werden soll, wird diese von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung ausdrücklich befreit. Die diesbezügliche Versicherung des Mandanten umfasst das Bestehen der Rechtsschutzversicherung, dass keine Beitragsrückstände vorliegen und in gleicher Angelegenheit keine anderen Rechtsanwälte beauftragt worden sind.
Mit der Mitteilung der Kommunikationsdaten ist der Mandant einverstanden, dass mit ihm ohne Einschränkungen per Telefax bzw. E-Mail mandatsbezogene Informationen ausgetauscht werden können. Er sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf diese Kommunikationsmittel, wie Faxanschluss bzw. die E-Mail-Adresse haben, und dass er dortige Eingänge regelmäßig überprüft werden. Sofern hierbei Einschränkungen bestehen, ist dies unverzüglich mitzuteilen. Soweit der Mandant den Einsatz von Signatur- oder Verschlüsselungsverfahren wünscht, ist dies vorab zu vereinbaren.
Salvatorische Klausel:
Änderungen und Ergänzungen dieser Regelungen (vertraglichen Abreden) bedürfen der Schriftform. Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen (Vertragsteile). Beide Seiten verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die nach Sinn und Zweck am nächsten kommt.
Schlusshinweise:
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist auch gegenüber Kaufleuten und den ihnen gleichgestellten Personen der Sitz der Kanzlei. Die zuständige Rechtsanwaltskammer ist die RaKo in Koblenz, Rheinstr. 24, D-56068 Koblenz.
Weitere Informationen über Aufgaben und Funktion von Rechtsanwälten können über die Webseite www.rako.de abgerufen werden.
- Stand 10.6.2020 -
Charta der Rechte des Mandanten.
Der Mandant hat
I. das Recht auf anwaltlichen Beistand eines von ihm frei gewählten Anwalts seines Vertrauens zu jeder Zeit, auch wenn er
nicht über ausreichende Mittel verfügt,
II. das Recht auf einen persönlich und wirtschaftlich, auch von staatlicher Gewalt unabhängigen Anwalt,
III. das Recht auf einen Anwalt, der von Weisungen und Einflüssen Dritter frei ist,
IV. das Recht auf einen der absoluten Verschwiegenheit- auch gegenüber Gerichten und Behörden- verpflichteten Anwalt,
dessen Vertraulichkeit im persönlichen, telefonischen und schriftlichen Verkehr gewährleistet ist,
V. das Recht auf einen Anwalt, der sorgfältig und ausschließlich die Interessen des Mandanten und keine widerstreitenden
Interessen vertritt,
VI. das Recht auf vollständige Berücksichtigung des Vorbringens seines Anwalts,
VII. das Recht auf einen qualifizierten und fachlich geprüften Anwalt, der für fehlerhafte Dienstleistungen haftet,
VIII. das Recht auf eine prüfbare Abrechnung der anwaltlichen Dienstleistung.
Regeln der Zusammenarbeit
Die nachfolgenden Regelungen gelten für alle unsere Verträge über Beratung, Auskunft, Prozessvertretung oder sonstige Aufträge, soweit im Einzellfall nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Inhalt des jeweiligen Mandats ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Das Mandat umfasst grundsätzlich die Berechtigung, zur Bearbeitung fachkundige Dritte heranzuziehen. Hierdurch entstehende Zusatzkosten sind mit dem Mandanten abzustimmen. Von den Beschränkungen nach § 181 BGB gilt die Befreiung als erteilt.
Die Beratung und Rechtvertretung bezieht sich ausschließlich auf das deutsche Recht. Eine steuerliche Beratung und/oder Vertretung ist nicht geschuldet.
Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden Äußerung, besteht keine Verpflichtung, auf diese nachträglichen Änderungen oder sich daraus ergebenden Konsequenzen hinzuweisen.
Umfasst ein Mandat gleichzeitig mehrere Mandanten kann bei widersprechenden Weisungen das Mandat niedergelegt werden.
Vergütung
Für die Bearbeitung des Mandats erhalten Rechtsanwälte die vereinbarte Vergütung. Bei der im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ausgewiesenen Gebühren, die sich nach dem Gegenstandswert berechnen, handelt es sich um die sogenannte „übliche Vergütung. Insbesondere bei außergerichtlicher Tätigkeit und der Erstberatung können gesonderte (angemessene) Honorarvereinbarungen, z.B. als Pauschal- oder Stundenhonorare, getroffen werden.
Die Kontaktaufnahme und das Erstgespräch ist in der Regel für Sie kostenfrei.
Die Vergütung und sonstige Kostenansprüche sind mit ihrer Entstehung fällig und mit der Rechnungsstellung zu bezahlen. Auf Anforderung sind ggf. auch angemessene Vorschüsse zu zahlen. Dies gilt auch, wenn Kostenerstattungsansprüche gegenüber einer Rechtsschutzversicherung, der Gegenseite oder gegen Dritte bestehen. Gesetzliche Verzugszinsen können nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungsstellung berechnet werden.
Grundsätzlich tritt der Mandant sämtliche Ansprüche auf Kostenerstattung durch die Gegenseite, die Justizkasse oder Dritte sicherungshalber an die Kanzlei ab. Die Freigabe erfolgt auf Verlangen des Mandanten, soweit die Summe die Honorarforderung um 20% übersteigt. Die Abtretung kann dem Zahlungspflichtigen mitgeteilt werden.
Eingehende Zahlungen können auf offene Vergütungsforderungen verrechnet werden, sofern diese fällig und die Verrechnung gesetzlich zulässig ist.
Für die rechtsanwaltliche Tätigkeit wurde eine Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte (gemäß § 51 BRAO) bei der mailo Versicherung AG in Köln, abgeschlossen, diese kann im Wege einer Zusatzversicherung im Einzelfall der Höhe nach angepasst werden. Die Kosten einer solchen eventuell höhere Risiken abdeckende Zusatzversicherung kann der Mandantschaft in Rechnung gestellt werden.
Eingehende Mandantengelder werden treuhänderisch verwaltet und (vorbehaltlich von zulässigen Verrechnungen) unverzüglich auf schriftliche Anforderung hin ausbezahlt.
Im Rahmen der Mandatierung werden die vollständigen Personalien, die Kommunikationsdaten wie die E-Mail-Adresse, Faxnummer, Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk) erhoben sowie sämtliche Informationen, die für die Geltendmachung und Verteidigung der Rechte des Mandanten im Rahmen des Mandats notwendig sind erhoben. Die Speicherung und Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der anwaltlichen Tätigkeit. Die Weitergabe der Daten für Werbezwecke ist ausgeschlossen. Auf die Datenschutzerklärung wird hingewiesen.
Hinweis zu den Unterlagen und Akten: es werden grundsätzlich keine Originale in den Kanzleiakten aufbewahrt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Jahre danach werden sie zeitnah datenschutzgerecht vernichtet.
Die Aktenführung und -aufbewahrung in elektronischer Form oder in einer anderen Form der Speicherung ist zulässig.
Rechtsanwälte sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, bestimmte Überprüfungen vorzunehmen und bei Verdacht auf Verstößen gegen das Geldwäschegesetz die zuständigen Behörden zu informieren. Hiervon erhält der Mandant keine Nachricht.
Im Rahmen des Mandats besteht eine wahrheitsgemäße Informations- und Vorlagepflicht über alle mit dem Mandat zusammenhängenden Fragen, Unterlagen und Daten. Dies betrifft auch Vorgänge, Umstände und Unterlagen, die erst während des Mandats bekannt werden.
Während des Mandats nimmt der Mandant nur in Abstimmung eigenen Kontakt mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten auf.
Änderungen der Anschrift, der Telefon- und Faxnummer, der E-Mail-Adresse usw. sind ebenso wie längerfristige Ortsabwesenheit (Unerreichbarkeit) mitzuteilen.
Der Mandant überprüft die übermittelten Schriftstücke und Angaben in den als Entwurf zugesandten Schriftsätze umgehend sorgfältig daraufhin, ob die darin enthaltenen Angaben zum Sachverhalt wahrheitsgemäß und vollständig sind.
Hinweis bei bestehenden Rechtsschutzversicherungen: Soweit der Schriftwechsel mit einer Rechtsschutzversicherung von der Kanzlei geführt werden soll, wird diese von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung ausdrücklich befreit. Die diesbezügliche Versicherung des Mandanten umfasst das Bestehen der Rechtsschutzversicherung, dass keine Beitragsrückstände vorliegen und in gleicher Angelegenheit keine anderen Rechtsanwälte beauftragt worden sind.
Mit der Mitteilung der Kommunikationsdaten ist der Mandant einverstanden, dass mit ihm ohne Einschränkungen per Telefax bzw. E-Mail mandatsbezogene Informationen ausgetauscht werden können. Er sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf diese Kommunikationsmittel, wie Faxanschluss bzw. die E-Mail-Adresse haben, und dass er dortige Eingänge regelmäßig überprüft werden. Sofern hierbei Einschränkungen bestehen, ist dies unverzüglich mitzuteilen. Soweit der Mandant den Einsatz von Signatur- oder Verschlüsselungsverfahren wünscht, ist dies vorab zu vereinbaren.
Salvatorische Klausel:
Änderungen und Ergänzungen dieser Regelungen (vertraglichen Abreden) bedürfen der Schriftform. Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen (Vertragsteile). Beide Seiten verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die nach Sinn und Zweck am nächsten kommt.
Schlusshinweise:
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist auch gegenüber Kaufleuten und den ihnen gleichgestellten Personen der Sitz der Kanzlei. Die zuständige Rechtsanwaltskammer ist die RaKo in Koblenz, Rheinstr. 24, D-56068 Koblenz.
Weitere Informationen über Aufgaben und Funktion von Rechtsanwälten können über die Webseite www.rako.de abgerufen werden.
- Stand 10.6.2020 -